In Finnland gibt das Jedermannsrecht jedem Menschen die einzigartige Möglichkeit, sich frei in der Natur aufhalten zu können und die Gaben des Waldes nutzen zu dürfen. Nach dem Jedermannsrecht ist es auf nahezu 90 Prozent der Fläche Finnlands erlaubt, sich in der Natur zu bewegen und zu erholen. Das Jedermannsrecht gilt auch für Ausländer, die sich in Finnland aufhalten. Es muss weder eine Genehmigung des Grundbesitzers eingeholt noch für das Jedermannsrecht bezahlt werden, um sich in der Natur frei bewegen zu dürfen. Wild wachsende Beeren, Pilze und Pflanzen dürfen grundsätzlich gepflückt werden, ausgenommen einige bestimmte, unter Naturschutz stehende Arten.
Auf der anderen Seite beinhaltet das Jedermannsrecht aber auch die
Pflicht, die Natur zu schützen. Die Ruhe der Natur darf nicht gestört
werden, und das Hinterlassen von Abfällen oder Verursachen von Schäden
ist unter Strafe verboten. Die Natur ist empfindlich und sie erneuert
sich nur langsam.
Mit dem Recht, sich in der Natur frei bewegen zu dürfen, geht die Verantwortung für eine ausgeglichene Umwelt einher.
Jeder darf:
- Wild wachsende Beeren, Pilze, Blumen und in der Regel auch grasartige Pflanzen sammeln; auch das Sammeln von Vogel- und Wacholderbeeren ist erlaubt.
- Auf dem Boden liegende Zapfen oder trockenen Reisig einsammeln.
- Sich zu Fuß, auf Skiern oder per Fahrrad in der Natur bewegen, ausgenommen auf kultiviertem Land
- (Felder, Pflanzungen) und in Hofbereichen.
- Sich vorübergehend auf Privatgrund aufhalten und dort übernachten.
- Mit Stippruten angeln und auf dem Eis angeln.
- Sich mit dem Boot auf Gewässern bewegen und in Gewässern schwimmen und sich waschen.
Man darf nicht:
- Birkenrinde, Borke, Äste, Blätter, Harz, Baumsaft und Zapfen von wachsenden oder umgefallenen Bäumen nehmen.
- Auf Privatgrund Moos, Holz, Sträucher oder Torf einsammeln.
- Gras mähen.
- Bestellte Ackerflächen und Hofbereiche betreten und dort übernachten.
- Auf Privatgrund offenes Feuer machen.
- Die Umwelt verschmutzen.
- Ohne entsprechende Genehmigung fischen bzw. angeln oder jagen.
- Ohne Genehmigung des Grundbesitzers mit Motorfahrzeugen im Gelände fahren.